„Der damaliger Betriebsleiter wollte damit den Bereich Lebensmittelverpackung in der BWB-Süd strategisch weiterentwickeln“, erläutert Hanh Tran, Leiterin des Qualitätsmanagements in der BWB. Später kam auch der Standort Wolfener Straße hinzu. „Dank der BIO-Zertifizierung kann die BWB die Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse als Dienstleistung anbieten und so ihren Kundenkreis erweitern.“
In der Neuköllner Fontanestraße werden aktuell für die Firma Purazell verschiedene Bio-Müslis sowie Bio-Fruchtpulver für Smoothie Bowls verpackt und für den Kunden Ökotopia Bio-Getreidekaffee.
In der Wolfener Straße verarbeiten die Mitarbeitenden aus dem Bereich Lebensmittelverpackung für den Kunden „Pauline Lombardi“ Trockenfrüchte wie Mango und Ananas, außerdem Kakaoprodukte.
Einmal im Jahr inspiziert die Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH (GfRS) die beiden Standorte und prüft, ob die EU-Öko-Verordnung in vollem Umfang eingehalten wird. Diese Verordnung gilt für pflanzliche und tierische Lebens- und Futtermittel aus ökologischer Landwirtschaft und die Lebensmittelproduktion. Bio-Bäuerinnen, -Hersteller und -Händlerinnen sowie Importeure müssen sich daran halten. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) bezeichnet die EU-Öko-Verordnung auch als das Grundgesetz der Ökologischen Lebensmittelwirtschaft. Sie setzt strenge Maßstäbe an die Gewinnung und Verarbeitung von Bio-Produkten. So sind beispielsweise chemisch-synthetische Pestizide wie Glyphosat, mineralische Dünger und Gentechnik untersagt.
Die Regeln des Bio-Rechts werden kontinuierlich an den aktuellen Stand von Praxis und Forschung angepasst. Seit dem 1. Januar 2022 gilt eine komplett neue Öko-Verordnung mit teils noch strengeren Anforderungen an Bio-Lebens- und Futtermittel. Außerdem wurde sie unter anderem um landwirtschaftsnahe Produkte wie beispielsweise Mate, Bienenwachs und pflanzliche Zubereitungen wie Heiltees erweitert.